Allgemeine Geschäftsbedingungen der Klickplaner GmbH

§ 1 Gegenstand des Vertrages 

(1) Der Auftragnehmer erbringt nach den Bedingungen dieses Vertrages für den Auftraggeber Dienstleistungen bezüglich Google Ads Kampagnen und/oder die Erstellung von Werbetexten für die Print und Online-Werbung im Sinne des Werkvertragsrechts. Insbesondere werden vom Auftragnehmer folgende Leistungen erbracht:

a. Analyse und Optimierung von bestehenden Google Ads Kampagnen 

b. Strategieberatung und Strategieentwicklung, Entwicklung von Ads Kampagnen 

c. Gestalterische Umsetzung hinsichtlich Ermittlung passender Keywords, Überwachung der Gebote, Formulierung von Anzeigen, Gestaltung von Landing Pages 

d. Monitoring & Analyse der laufenden Kampagnen 

f. Erstellung von Werbetexten für die Printwerbung

g. Erstellung von SEO-optimierten Werbetexten für die Online-Werbung.

Zusätzliche Leistungen können gesondert per E-Mail oder Telefon beauftragt werden, müssen aber immer von Auftragnehmer per E-Mail oder schriftlich bestätigt werden. 

(2) Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Aufträge eigenverantwortlich, selbstständig leitend und nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchführen. Er bestimmt Art, Ablauf und Einteilung der Arbeiten selbstständig und frei, er unterliegt insbesondere keinen Weisungen des Auftraggebers unterworfen, unberührt bleiben fachliche Weisungen, besondere Erfordernisse wird er angemessen berücksichtigen. Er ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen zur Durchführung der Aufträge einzusetzen, er hat dafür Sorge zu tragen, dass diese über ausreichende fachliche Qualifikation verfügen, um die Aufträge ordnungsgemäß auszuführen. 

(4) Der Auftraggeber erkennt an, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, auch für Dritte tätig zu sein, soweit er dadurch nicht gegen diese Vereinbarungen, insbesondere gegen das Vertrauensverhältnis, verstößt. 

(5) Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass der Auftragnehmer als selbständiger Unternehmer im Sinne des Sozialversicherungs-, Steuer- und Arbeitsrecht tätig ist. 

(6) Ausdrücklich nicht Gegenstand der Beauftragung ist die rechtliche Beratung durch den Auftragnehmer zum rechtskonformen Einsatz der Projekte, insbesondere im Hinblick auf den etwaigen Umgang mit der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich daraufhin die Rechtskonformität der Projekte rechtlich prüfen zu lassen. 

§ 2 Auftragsdurchführung / Einräumung von Rechten 

(1) Der Auftragnehmer wird seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und dem neuesten Stand der Technik erbringen. Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber auf Bedenken und Verbesserungsmöglichkeiten hinweisen, die sich bei der Durchführung seiner Tätigkeiten auf das Ziel einer optimalen und zweckmäßigen Zielerreichung ergeben. 

(2) Der Auftraggeber benennt im Projekteinzelvertrag einen Ansprechpartner/ Projektleiter, der für Fragen im Rahmen der Durchführung des Auftrages verantwortlich ist. 

(3) Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber in angemessenen Abständen über den Stand seiner Leistungen. 

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmers im erforderlichen Umfang zu unterstützen. Insbesondere wird er für die rechtzeitige Bereitstellung der notwendigen Unterlagen und Informationen, ggf. Ausrüstung sorgen. 

(5) An dem vom Auftragnehmer erstellten Texten werden Nutzungsrechte nach individueller Vereinbarung übertragen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Alle Texte und Konzepte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.  Die Texte und Konzepte dürfen nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auch ohne ausdrückliche Einwilligung im Original und bei Reproduktionen verändert werden. Gegen vollständige Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anders vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Werden die Texte trotz nicht vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung vom Auftraggeber dennoch verwendet, ist der Auftragnehmer berechtigt, neben der vereinbarten Vergütung zusätzlich Schadensersatz in Höhe von 25 % der vereinbarten Vergütung zu fordern. Dem anderen Vertragsteil wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht und haben auch keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

(6) Liefert der Auftraggeber zur Umsetzung des Auftrags urheberrechtlich geschützte Inhalte wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen, garantiert der Auftraggeber dem Auftragnehmer über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer hinsichtlich der gelieferten Inhalte alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte. Der Auftraggeber steht dafür ein, diese Rechte auch Dritten gegenüber einräumen zu können. Vorstehendes gilt sinnentsprechend ebenfalls in Bezug auf die Einwilligung von abgebildeten Personen hinsichtlich deren Persönlichkeitsrechts. 

(7) Sollten innerhalb eines Auftrages Videos, Bilder oder Grafiken mit Bildnissen von Personen (tatsächliche Abbildungen oder erkennbare Computeranimationen) erstellt werden, so wird im Auftrag bestimmt, welche Partei für die Einholung der Einwilligung der jeweils abgebildeten Person verantwortlich zeichnet und die dafür ggf. anfallenden Lizenzgebühren trägt. 

§ 3 Vergütung 

(1) Der Auftragnehmer erhält für die erbrachten Dienstleistungen eine Vergütung auf Stunden- oder Pauschalpreisbasis. Die Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Diese ist auf der Rechnung gesondert auszuweisen. 

(2) Reisekosten, Spesen und Nebenkosten werden gesondert erstattet, auf Anfrage legt der Auftragnehmer Nachweise vor. 

(3) Der Auftragnehmer stellt in der Regel zum Monatsende die jeweils geleisteten Stunden in Rechnung, unter Beifügung eines geordneten Tätigkeitsnachweises, aus dem Leistungszeit, Leistungsinhalt und der jeweilige Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfe hervorgehen. Die Rechnung ist vom Auftraggeber innerhalb von fünfzehn Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig und zahlbar. 

(4) Es besteht Einigkeit, dass die Rechnung in Papierform oder per E-Mail übersandt werden kann. 

(5) Texte und Konzepte bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Die Anfertigung von Texten und Konzepten sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wird keine bestimmte Vergütung ausdrücklich vereinbart, gilt eine Vergütung nach Stundensatz als vereinbart.

(6) Ein Angebot vom Auftragnehmer beinhaltet jeweils eine Korrekturphase für alle vorgeschlagenen Texte sowie ein abschließendes Korrekturlesen. Zusätzliche Korrekturphasen werden gesondert nach Stundensatz berechnet. Ebenso werden zusätzlich anfallende Text- und Konzeptionsarbeiten, die im Laufe des Projektes erforderlich werden und nicht im ursprünglichen Angebot berücksichtigt sind, gesondert nach Stundensatz vergütet.

(7) Ändert der Auftraggeber im Laufe des Projekts das Briefing, sind die Kosten, die dem Auftragnehmer für den zusätzlichen Mehraufwand entstehen, vom Auftraggeber zu übernehmen. Dieser Mehraufwand wird nach Stundensatz vergütet.

(8) Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Der Auftragnehmer gewährt ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum oder erfordert er vom Auftragnehmer hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten sowie 1/3 nach Ablieferung.

 

§ 4 Haftung des Auftragnehmers 

(1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Auftragnehmer unbeschränkt, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Auftragnehmer haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Auftragnehmer nicht. Die Haftungsbeschränkungen dieses Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. 

(2) Ist die Haftung des Auftragnehmers gem. Abs. 1 ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Texte vom Auftragnehmer vor der Veröffentlichung bzw. vor dem Druck auf sachliche und formale Richtigkeit zu

überprüfen. Mit der Genehmigung bzw. Freigabe geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über. Erfolgt keine ausdrückliche Genehmigung bzw. Freigabe durch den Auftraggeber, gelten die Texte mit Ablauf des 14. Tages nach der Aushändigung bzw. Übersendung an den Auftraggeber als genehmigt bzw. freigegeben. Ab diesem Zeitpunkt haftet der Auftraggeber für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte.

(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Er haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeiten. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Übergabe der Texte an den Auftraggeber.

§ 5 Behandlung vertraulicher Informationen/ Datenschutz 

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Informationen, Unterlagen oder sonstigen Hilfsmittel, die er zur Auftragsdurchführung vom Auftraggeber oder von Dritten erhält, ausschließlich zur Erfüllung seiner Aufgaben zu verwenden und vertraulich zu behandeln. 

(2) Dem Auftragnehmer darf, personenbezogene Daten, von denen er im Rahmen des Projekts Kenntnis erlangt, außerhalb der Zweckbindung seines Auftrages nicht verarbeiten, bekannt geben, zugänglich machen oder sonst nutzen. Das weitere regelt § 53 BDSG (neu). Die Verpflichtung besteht nach Beendigung der Zusammenarbeit fort. 

§ 6 Geheimhaltung 

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden Angelegenheiten und Vorgänge der jeweils anderen Partei, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen zu bewahren. Sofern Erfüllungsgehilfen eingesetzt werden, sind diese ebenfalls entsprechend zu verpflichten. 

(2) Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort. 

§ 7 Laufzeit des Vertrages 

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. 

(2) Der Vertrag kann mit einer Frist von vier Wochen von beiden Parteien gekündigt werden. Die Beauftragung mit der Erstellung von Werbetexten wird durch die Kündigung des Dienstleistungsvertrages nicht berührt. 

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor, 

a. wenn Tatsachen bekannt werden, die ernsthafte Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Auftraggebers im Hinblick auf die Erbringung der Vertragsleistungen wecken und der Auftraggeber diese Zweifel nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftragnehmer ausräumen kann oder 

b. der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rechnung mehr als 60 Tage in Verzug gerät. 

(4) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. 

§ 8 Schlussbestimmungen 

(1) Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. 

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. 

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Rahmenvertrag sowie deren Durchführung ist der Sitz des Auftragnehmers.

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